Einige Nützliche Hinweise, die das Miteinander erleichtern

 

Teilnahme an Wanderungen
Die angegebenen Streckenlängen sind eine ungefähre Angabe, sie können unter- oder überschritten werden. Bei sehr widrigen Wetterbedingungen können Wanderungen, auch kurzfristig beim Treffpunkt, abgesagt werden. Die Teilnahme an Wanderungen ist kostenlos. Gäste sind zu allen Veranstaltungen sehr herzlich eingeladen. Mit ihrer Teilnahme anerkennen sie diese Wanderordnung und die Festlegungen zum Datenschutz, insbesondere, was die Veröffentlichung von Fotos betrifft.

Organisation und Führung der Wanderung
Die WanderführerInnen treffen mit Sorgfalt alle Vorbereitungen für die Wanderung und deren Durchführung. Alle Wanderungen werden von ihnen vorgewandert. Wer die Wandergruppe vorzeitig verlassen will, sollte dies dem WanderführerIn mitteilen.

Haf014tung und Haftpflichtversicherung
Die dem Hauptverein gemeldeten Mitglieder sind bei allen satzungsgemäßen Veranstaltungen (Wanderungen, Reisen, Führungen, Naturpflege usw.) unfall- und haftpflichtversichert. Die Teilnahme an Wanderungen und Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Die Ortsgruppe Gressenich und die Wanderführer-Innen übernehmen keine Haftung bei Unglücksfällen, Beschädigungen, Verlus-ten oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Mit ihrer Teilnahme an der Veranstal-tung erkennen die TeilnehmerInnen diese Bedingungen an.

Datenschutz (Auszug)
Mit der Teilnahme an unseren Veranstaltungen erklären sich die TeilnehmerInnen einverstanden, dass Fotos und Filmaufnahmen von ihnen im Rahmen von Dokumentationen der Veranstaltungen in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten, insbesondere auf der Home-page der OG Gressenich, zeitlich und räumlich unbegrenzt durch den Eifelverein genutzt werden können.

Schutz von Natur und Landschaft
Das Rauchen im Wald ist zu unterlassen. Untersagt ist auch das Abpflücken geschützter Pflanzen und Blumen. Mitgeführte Hunde sollten grundsätzlich an der Leine geführt werden. Bei Vennwanderungen ist das Mitführen von Hunden grundsätzlich verboten.  Schonungen dürfen nicht durchwandert werden. Bei Wanderungen im Ausland sind die dortigen Gesetze zu beachten. An Rastplätzen sind keine Über-reste zurückzulassen.

Kleidung und Verpflegung
Die Kleidung ist den Witterungsverhältnissen und der Streckenführung anzupassen. Insbesondere bei Vennwanderungen werden festes Schuhwerk oder Gummistiefel empfohlen. Für die Verpflegung sind Wanderer und Wanderinnen selbst verantwortlich. Eine Rucksack-verpflegung wird empfohlen. Eine Einkehr während oder nach der Wanderung wird in der Regel vor Antritt der Wanderung bekannt gegeben.